Mehrwertsteuer oder eine vergleichbare Steuer wird in mehr als 130 Ländern erhoben.
Innerhalb der Europäischen Gemeinschaft wurde ein gemeinsames Mehrwertsteuersystem
erstmalig im Rahmen der Zweiten Richtlinie des Europäischen Rats von 1967 eingeführt.
Diese Richtlinie erfuhr eine deutliche Verbesserung durch die Verabschiedung der
6. Mehrwertsteuerrichtlinie von 1977.
1982 entschied die EWG (heute EU), dass es Unternehmen innerhalb der EU möglich sein
müsste, den Wettbewerb untereinander unter gleichen Bedingungen zu bestreiten.
Die Unternehmen innerhalb der EU haben daher Anspruch auf eine Erstattung der Mehrwertsteuer zu den gleichen Sätzen wie diejenigen, die die örtlichen Unternehmen
von ihrer jeweiligen Umsatzsteuer absetzen können (8. Mehrwertsteuerrichtlinie,
Rechtsdokument 31979L1072 vom 6. Dezember 1979).
1988 wurde die 13. Mehrwertsteuerrichtlinie (Rechtsdokument 31986L0560 vom 17. November 1986) implementiert, nach der nicht der EU angehörige Unternehmen ihre Mehrwertsteuer innerhalb der EU zurückfordern können. Die Erstattung kann von einer
gegenseitigen Gewährung abhängig gemacht werden.
Weil die Richtlinien bezüglich der Rückholung der Mehrwertsteuer von Land zu Land
sehr unterschiedlich implementiert wurden, unterscheiden sich die betreffenden Vorschriften stark voneinander. Wenden Sie sich bitte an Ihre örtliche Cash Back VAT Reclaim, Bad Homburg,
wenn Sie genauere Informationen wünschen.
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